Neueste Entwicklungen 2017
Seminaranmeldung

Anmeldung Seminar Neueste Entwicklungen 2017

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Anmeldung und Bezahlung
Ihre Daten
Hiermit melde ich mich verbindlich für das 4-Tages-Seminar in Predictive Homöopathie zum Thema »Predictive Homoeopathy - Neueste Entwicklungen« mit Dr. Prafull Vijayakar und Dr. Ambrish Vijayakar vom 8. bis 11. September 2017 zum oben gewählten Preis an.
Wichtig: Mit Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine automatische Antwortmail in der die entsprechende Bankverbindung zur Begleichung der Seminargebühr vermerkt ist. Bitte überweisen Sie den Betrag bis vier Wochen vor Beginn des Seminars. Sie erhalten daraufhin eine Bestätigung über den Eingang der Zahlung mit genauen Details zum Seminar. Verpflegung und Unterkunft sind selbst zu begleichen.

Teilnahmebedingungen:

  1. Die Anmeldung für das Seminar wird durch die vom Regensburger Institut für Klassische Homöopathie zugesendete Anmeldebestätigung wirksam.
  2. Der Rücktritt ist bis 4 Wochen vor dem Seminar möglich. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von 30,- € erhoben. Beim Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt wird die gesamte Teilnahmegebühr einbehalten, außer es wird eine Ersatzperson gestellt.
  3. Ton- und Videoaufnahmen sind während des Seminars nicht erlaubt. Bildaufnahmen sind gestattet.
  4. Das Seminar kann vom Veranstalter auf Video aufgezeichnet werden. Diese Aufzeichnungen können in Form von Homöopathie-Fortbildungen gezeigt oder auch auf DVD oder anderen Medien zur Fortbildung zum Verkauf angeboten werden. Teilnehmer des Seminars werden während des Seminars zwangsläufig mitaufgezeichnet. Als Teilnehmer bekunden Sie Ihr Einverständnis damit.
  5. Alle Patienteninformationen bezüglich des Seminars unterliegen der Schweigepflicht.
  6. Das Regensburger Institut ist nicht für den Inhalt der Seminare haftbar. Organisatorische Änderungen sind vorbehalten.
  7. Bei Ausfall des Seminars werden die bereits bezahlten Seminargebühren an die Teilnehmer zurückerstattet. Des weiteren wird von Seiten des Veranstalters keinerlei Haftung übernommen.
  8. Dem Vertrag liegt deutsches Recht zugrunde, als Gerichtsstand gilt Regensburg als vereinbart.